Boxerkull's Dogacademy

                    Hundekurse                      

Altes Hundegesetz Kt.Zürich ( bis 1.6.2025)

Achtung:  Ab 1.Juni 2025 gilt im Kanton Zürich das neue Hundegesetz, welches für alle Rassen gilt.  Die nachfolgenden Ausführungen sind danach nicht mehr gültig und werden ab dem 1,Juni durch die neue Gesetzgebung ersetzt
Das Bundesparlament hat am 19.9.2016 beschlossen, die Sachkundenachweis-Kurse  per 1.1.2017 wieder abzuschaffen.
Die gesetzliche Ausbildungspflicht für Hunde im Kanton Zürich bleibt unverändert. Für den Kanton Zürich sind seit dem 1.1.2011 folgende Ausbildungen nötig, welche bei anerkannten Ausbildnern zu absolvieren sind:
Ausbildungen im Kanton Zürich für grosse oder massige Hunde, geboren nach dem 31.12.2010
Übernahme des Hundes bezw, Zuzug mit dem Hund:
Zwischen der 8. und 16. Lebenswoche:
- Welpenförderung à 4 Lektionen an mindesten 4 Tagen zwischen der 8.und 16.Lebenswoche
- Junghundekurs ä 10 Lektionen an mindestens 10 Tagen bis zum 18.Lebensmonat
- Wenn die Welpenförderung und/oder der Junghundekurs nicht besucht worden sind:     Erziehungskurs à 20 Lektionen an mindestens 10 Tagen.
Zwischen 16. Lebenswoche und 18. Lebensmonat:
- Junghundekurs à 10 Lektionen an mindestens 10 Tagen bis zum 18.Lebensmonat.
- Bei fehlender Welpenförderung durch die Vorbesitzer: zusätzlicher Besuch eines    Erziehungskurses à 10 Lektionen an mindestens 5 Tagen innert Jahresfrist nach Abschliuss des Junghundekurses.
- Wenn der Junghundekurs nicht besucht worden ist: Erziehungskurs à 20 lektionen an mindestens 10 Tagen innert Jahresfrist.
Zwischen 18. Lebensmonat und 8 Jahren:
- Erziehungskurs à 10 Lektionen an mindestens 5 Tagen innert Jahresfrist.
8 Jahre und älter:
- Keine Ausbildungspflicht


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